Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen vermittelt.
Sie unterstützen sowohl den Unternehmer, als auch den bestellten Brandschutzbeauftragten in der Brandgefahrenabwehr.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden und zu benennen.
Dies ergibt sich unter anderem aus folgenden Rechtsgrundlagen:

– Arbeitsschutzgesetz §10 Abs.2
– DGUV Information 205-023
– Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2

Brandschutzhelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z.B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck sollen die Brandschutzhelfer entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden. Diese Ausbildung soll einerseits die Wirksamkeit des Brandschutzhelfers sicherstellen und andererseits seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung dieser Tätigkeit gewährleisten.


Schulungsinhalte:


– Grundzüge des Brandschutzes
– Betriebliche Brandschutzorganisation
– Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Gefahren durch Brände
– Verhalten im Brandfall
– Einweisung und Training mit handelsüblichen Handfeuerlöschern

Termine können auf Anfrage jederzeit kurzfristig realisiert werden

Weitere Schulungen:

  • Praktisches Feuerlöschertraining
  • Evakuierungshelfer